Wissenswertes über die möglichen Hilfen

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Wann wird ambulante Hilfe gewährt?

Alle Hilfen werden nach dem Sozialgesetzbuch VIII gewährt. Dies bedeutet, dass eine Hilfe über das Amt für Jugend und Familie bewilligt und finanziert wird. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialdienstes (ASD) stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit ihnen können Sie Ihre Schwierigkeiten und Sorgen besprechen. Im Rahmen von verschiedenen Beratungen, wird nach geeigneten Hilfen für Sie und Ihre Familie gesucht. Im Zuge dessen lernen Sie, wenn Sie es wünschen, verschiedene Träger kennen und können sich entscheiden, mit wem Sie zusammen arbeiten wollen, um die Probleme zubeheben.

Wenn verschiedene Hilfen als geeignet und notwendig erachtet werden, dann können Sie von Ihrem Wunsch- und Wahlrecht bezüglich des Trägers Gebrauch machen. Danach haben Sie vorrangig mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der hilfeleistenden Stelle zu tun. Der ASD begleitet die Hilfe, indem er Ihnen und dem Träger als Ansprechpartner zur Verfügung steht und die Meilensteine im Kampf gegen Sorgen und Probleme festhält. Eine Hilfe wird regulär für ein Jahr bewilligt. Das heißt, es sind 12 Monate Zeit, Veränderungen anzustreben. Manchmal geht die Zeit schneller vorbei, als die Probleme zu beheben sind. Dann besteht die Möglichkeit, die Hilfezeit zu verlängern. Natürlich kann die Hilfe auch eher beendet werden, wenn alle Ziele, die Sie sich gestellt haben, erreicht wurden.

Manchmal bestehten Ängste und Hemmungen, direkt in das Jugendamt zu gehen. Dann helfen wir, Kontakte herzustellen und informieren vorab über den Verlauf der Beantragung von Hilfen.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte einfach an.

Hilfe für Familien nach § 27.2

Zielgruppe:

Familien mit Kindern und Jugendlichen

Inhalt:

Hilfe zur Erziehung, unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes des Kindes oder des Jugendlichen.

Art und Umfang der Hilfe richten sich nach dem Bedarf im Einzelfall. Dies heißt, die Hilfe kann genau auf die Bedürfnisse des Familie zugeschnitten werden und es können alle Hilfesysteme miteinander vernetzt werden, um die optimale Unterstützung zu gewähren.

Daher besteht auch die Möglichkeit, in Kooperation mit einem anderen Sozialpädagogen, der Familie Hilfe zu geben. So besteht z.B. die Möglichkeit, je einen Ansprechpartner für die Eltern und das Kind/Jugendlichen zur Verfügung zu stellen.

Bewährt hat sich diese Konstellation z.B. bei der Rückführung eines Kindes/Jugendlichen in die Familie oder bei massiv verhärteten Fronten innerhalb der Familie.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an.

Hilfe für Familien, Paare, einzelne Personen nach § 27.3

Zielgruppe:

Familiensysteme, Paare, einzelne Personen

Inhalt:

Diese Hilfeform gibt die Möglichkeit, Familien therapeutisch zu unterstützen.

Das bedeutet: Im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme werden Prozesse, Dynamiken und Lebenswege meist familien- therapeutisch betrachtet. Der Kreislauf, in dem sich Menschen bewegen und dabei andere beeinflussen, so dass es zu Gegenbewegungen kommt, wird als System betrachtet. Solche Familiensysteme können aufgrund verschiedener Einflüsse sehr instabil, starr oder einengend sein und somit verschiedene Störungen bei einzelnen Menschen verursachen.

Oder ein Mensch stirbt oder einer kommt neu dazu – schon muss sich eine System wieder neu ordnen. Vergleichbar mit einer Unruhe: Bewegen Sie einen Teil des Gebildes, dann wackelt die ganze Konstruktion.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an.

Hilfe für junge Menschen nach § 13.1

Zielgruppe:

Junge Menschen, die Unterstützung bei der schulischen, beruflichen Ausbildung und beruflichen Integration benötigen

Inhalt:

Hier soll geholfen werden, soziale oder individuelle Benachteiligungen auszugleichen, um junge Menschen in der schulischen und beruflichen Integration zu unterstützen. Dies klingt komplizierter, als es ist.

Eine soziale Benachteiligung kann entstehen aufgrund:

  • fehlender schulischer Abschlüsse
  • fehlender familiärer Unterstützungen
  • fehlender finanzieller Mittel oder sozialer Einbindung.
  • Aber auch wenn durch Lernbehinderungen, Körperbehinderung, Ängste und andere psychische Einschränkungen nicht das erreichen werden kann, was man möchte oder was von einem erwartet wird.

Unsere Aufgabe ist:

Durch Motivation, Begleitung, Unterstützung und Vermittlung zwischen allen Beteiligten zu helfen, einen stabileren Weg zu finden. Dies geschieht u.a. mittels Integration in Freizeit- und Peergroupangebote. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an.

Familienhilfe nach § 31

Zielgruppe:

Familien

Inhalt:

Die klassische Familienhilfe unterstützt Familien in der Bewältigung von alltagsbetonten Problemen. Begleitet, beraten und aktiv unterstützt wird:

  • bei der Schuldenbewältigung
  • bei der Kindererziehung
  • bei der Schaffung einer Tagesstruktur, in der jeder in der Familie Zeit für sich findet.

Weiterhin kann diese Hilfe folgendes betreffen:

  • schulische und berufliche Belange
  • die Haushaltsführung
  • die Termingestaltung,
  • die Beantragung von Leistungen
  • die Vermittlung zwischen Familienangehörigen
  • die Aktivierung von Ressourcen u.v.m.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an

Erziehungsbeistand nach § 30

Zielgruppe:

Minderjährige in einer Familie

Inhalt:

Manchmal liegt der Focus nur auf einer Person. Hierbei bekommt das Kind oder der Jugendliche einen Helfer an seine Seite gestellt, der ihn durch eine schwierige Zeit begleitet.

Eine Art Mentor, der hilft, sich selbst und andere besser zu verstehen, der das Kind unterstützt, Lern- und Verhaltensstrategien zu entwickeln und diese auch erfolgreich anzuwenden oder der einfach nur zuhört, wenn es sonst keiner gerade kann.

Der Erziehungsbeistand (EBS) steht vorrangig dem Minderjährigen zur Seite und hilft, zwischen der Erwachsenenwelt und der des Kindes oder Jugendlichen zu vermitteln.

Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an.

Hilfe für 18- bis 21-jährige nach § 41

Zielgruppe:

Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, bei Bedarf für einen begrenzten Zeitraum darüber hinaus

Inhalt:

In dieser Hilfeform sollen junge Menschen bei der Persönlichkeits entwicklung und eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützt werden. Auch wenn man mit 18 Jahren sein Erwachsensein feiert, heißt dies nicht, dass man über Nacht allen Anforderungen gewachsen ist, die unsere Gesellschaft von jungen Erwachsenen fordert: Angefangen mit den Loslöseprozess von dem Ort und den Menschen, mit denen man bisher zu tun hatte (ohne die Beziehungen abzubrechen), über die eigenverantwortliche Einteilung des Geldes bis zum Ende des Monats, die Prioritätensetzung bei Ausbildung und Job, der Planung des weiteren Lebensweges und eines gut organisierten Haushaltes.

Denn die große Freiheit des Erwachsenseins wird schnell zur großen Belastung, wenn man keinen roten Faden, keine Idee für sein Leben hat. Laut Gesetzgebung stehen den jungen Menschen auch Unterstützung bei der Verselbständigung zu, wenn die Hilfe beendet ist Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie bitte einfach an

Die ausführliche Leistungsbeschreibung kann von den jeweiligen fachlichen Institutionen per E-Mail angefordert werden.